Lt. OLG Hamm (AZ 27 W 2/16) ist ein c/o-Zusatz bei der Geschäftsanschrift einer GmbH nicht grundsätzlich unzulässig und kann in das Handelsregister eingetragen werden. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Geschäftsführer kein Geschäftsschild am Haus anbringt und auch keinen separaten Briefkasten oder eine Klingel vorhält. Es muss jedoch ein Zustellbevollmächtigter benannt werden, so dass es eine realistische Zustellmöglichkeit gibt.
Unser Tipp: Zur Vermeidung von Verzögerungen bei der Eintragung und der Erteilung der Steuernummer sollten Sie abwägen, ob nicht doch Schild und Briefkasten der GmbH an der Geschäftsanschrift angebracht wird.
Gerne beraten wir Sie zu diesem komplexen Thema.
Mit freundlichem Gruß
Ihr GmbH-Experte WP/STB Dipl.-Kfm. Michael Euler